Das eigene Zuhause soll ein Ort sein, an dem man sich rundum wohl fühlt. Doch mit dem Alter zeigen sich dabei mehr und mehr Schwierigkeiten. Vor einigen Jahren war es noch überhaupt kein Problem, die schmale Treppe ins Dachgeschoss oder in den Keller zu benutzen, aber dann wird sie plötzlich zu einem Hindernis im eigenen Zuhause.
Kann man sich noch wohlfühlen, wenn man einige Bereiche seines Hauses oder seiner Wohnung nicht mehr problemlos betreten und erreichen kann?
Früher oder später müssen wir uns alle mit der Tatsache auseinandersetzen, dass mit dem Alter sicherlich auch einige Einschränkungen in alltäglichen Dingen einhergehen. Aber das Zuhause ist, und sollte auch dann, ein Wohlfühlort bleiben. Um das zu gewährleisten kann man während des Baus aber auch nachher durch einen Umbau mit ganz einfachen Maßnahmen gezielt Abhilfe schaffen.
Doch wie finanziere ich diesen Umbau?
Egal ob Wohnungseigentümergemeinschaften oder Privatpersonen, diese Frage stellt sich allen Trägern von Investitionsmaßnahmen. Nichtsdestotrotz wird ein Aspekt häufig außer Acht gelassen: Förderungsprogramme. Dabei gibt es Förderungsprogramme, die bewusst solche Art von Umbau unterstützen, wie das der KfW Bank.
Das Programm der KfW eröffnet das passende Angebot bei Verbesserung des Wohnkomforts (altersgerechtes/barrierefreies Wohnen und Einbruchschutz), aber auch für energieeffizientes Sanieren und Bauen, erneuerbare Energien und unterstützt beim Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Das Förderungsprogramm der KfW umfasst verschiedene Arten von Krediten unter vorteilhaften Konditionen und die Unterstützung durch Investitionszuschüsse.
Wer wird denn überhaupt gefördert?
Grundsätzlich werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen bei einem Bau oder Umbau, der sich auf eine der oben genannten Kategorien bezieht, durch das KfW Förderungsprogramm unterstützt. Diese Bauarbeiten können sowohl an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden als auch an Eigentumswohnungen durchgeführt werden. Außerdem werden Käufer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen gefördert, die als Ersterwerber einer neu barrierereduzierten Wohnimmobilie gelten.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Die KfW unterstützt keine Baumaßnahmen an oder von Ferienhäusern und -wohnungen, gewerblich genutzten Flächen oder Gebäuden, sowie Pflege- und Altenwohnheimen. Ebenfalls nicht gefördert werden bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben. Auch Umschuldungen bestehender Darlehen fallen nicht in dieses Programm.
Auch Türen stehen zur Förderung offen!
Türen sind gewiss nicht der erste Gedanke in Verbindung mit einem solchen Förderungsprogramm, allerdings im Nachhinein doch ein entscheidender: Was sichert das Zuhause vor ungebetenen Gästen? Und was bedarf manchmal bestimmter Maße um auch gehbehinderten Personen den Zutritt zu ermöglichen? -Richtig, eine Tür.
Wir von LEBO bieten zu jedem Zweck die ideale Tür. Durch langjährige Erfahrung und die ständige Weiterentwicklung der Produkte sind LEBO Türen noch zuverlässiger, widerstandsfähiger und stilvoller – und das Beste ist, dass mehrere dieser Türen durch die KfW gefördert werden!